Arbeits- & Ausländerrecht
J&L Consulting bietet ein umfassendes Beschäftigungsservice-Paket für Geschäftsleute, Einzelpersonen und Unternehmer, die in die Ukraine kommen, um geschäftlich tätig zu werden, und als Nichtansässige definiert sind. Unsere Anwälte verfügen über fast 20 Jahre Erfahrung im Arbeits- und Beschäftigungsrecht und sind für ihre qualitativ hochwertige Beratung bekannt. Die Beschäftigungsdienstleistungen für Ausländer umfassen Beratung, Sammlung und Einreichung von Dokumenten sowie vollständige rechtliche Unterstützung.
Nach ukrainischem Recht ist die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürgers auf dem Gebiet der Ukraine nur durch Erhalt einer Arbeitserlaubnis für Ausländer möglich. Die Anwälte von J&L Consulting verfolgen ständig Änderungen im Antragsverfahren und können während des mehrstufigen Prozesses zur Erlangung der Arbeitserlaubnis qualifizierte Unterstützung leisten.
Alle notwendigen Schritte zur Erstellung der Unterlagen für die Arbeitserlaubnis müssen jedoch vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der ausländische Staatsbürger bei der Einreichung der Dokumente nicht persönlich anwesend sein muss, jedoch dem Anwalt, der im Namen des Arbeitgebers handelt, eine Kopie des Reisepasses und ein Foto zur Verfügung stellen muss. Die Spezialisten von J&L Consulting bereiten alle weiteren erforderlichen Dokumente vor. Ein wichtiger Bestandteil für die Erteilung einer positiven Entscheidung des Arbeitsamts über die Arbeitserlaubnis ist beispielsweise ein korrekt erstellter Arbeitsvertrag. Unsere Erfahrung zeigt, dass unsere Anwälte alle Feinheiten der ordnungsgemäßen und qualitativ hochwertigen Erstellung von Unterlagen für eine zügige Erteilung der Arbeitserlaubnis kennen.
Daher sollten Sie als ausländischer Unternehmer beim Aufbau eines Unternehmens in der Ukraine neben anderen Aspekten auch die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Betracht ziehen, wenn Sie planen, Ausländer in Ihrem ukrainischen Unternehmen zu beschäftigen.
Unsere Experten im Arbeitsrecht können Ihre Aufgaben erleichtern, indem sie eine vollständige Palette von Rechtsberatung und Unterstützung in den folgenden Bereichen anbieten:
- Arbeitserlaubnis in der Ukraine – Beantragung und Verlängerung, da sie für bis zu drei Jahre ausgestellt wird;
- Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine – vorübergehende oder unbefristete Genehmigungen
- Registrierung eines Ausländers in der Ukraine – Erhalt einer Meldeadresse
- Registrierung von Einzelunternehmern (FOP, PE)
- Eröffnung eines persönlichen Bankkontos in der Ukraine
- Beantragung einer Steueridentifikationsnummer für einen ausländischen Staatsbürger
- Registrierung einer ausländischen Repräsentanz
- Bestellung / Wechsel des Geschäftsführers oder General Managers eines Unternehmens – zum Beispiel, wenn die Gründer möchten, dass ein Ausländer Geschäftsführer einer ukrainischen GmbH wird
Ohne Arbeitserlaubnis kann ein Ausländer nicht sofort Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH in der Ukraine werden, daher nutzen die Kunden von J&L Consulting in der Regel den Interim-Management-Service. Dies ist eine temporäre Lösung, die eine reibungslose Gründung eines Unternehmens in der Ukraine ermöglicht.
Bis heute ist J&L Consulting als zuverlässiger Berater in allen Fragen des Migrations-, Arbeits- und Beschäftigungsrechts für mehr als 300 kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie für einzelne Nichtansässige in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Aufenthalt und Beschäftigung tätig.
Wir sind bereit, Ihr zuverlässiger Partner in diesen Angelegenheiten auf dem Gebiet der ukrainischen Arbeitsgesetze für beschäftigte ausländische Mitarbeiter zu werden.
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