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Die häufig gestellten Fragen (FAQ)

Die häufig gestellten Fragen (FAQ)

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung ist die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürgers auf dem Territorium der Ukraine durch den Erhalt einer Beschäftigungserlaubnis für Ausländer (Arbeitserlaubnis) möglich. Das Verfahren zu deren Erhalt ist im ukrainischen Gesetz detailliert festgelegt.

Alle notwendigen Handlungen bezüglich der Ausführung der Dokumente für den Erhalt der Arbeitserlaubnis sind vom Arbeitgeber durchzuführen. Somit ist der ausländische Staatsbürger nicht verpflichtet, persönlich anwesend zu sein, während die Dokumente erstellt werden.

Um die Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss sich der Arbeitgeber an das territoriale Organ des Staatlichen Beschäftigungsservice der Ukraine wenden und ein entsprechendes Dokumentenpaket einreichen.

Der erste Schritt wird jedoch sein, eine Meldung über eine neue Stelle (oder freie Vakanz) beim territorialen Organ einzureichen. Diese muss 15 Tage vor Beantragung einer Arbeitserlaubnis eingereicht werden.

Die Liste der für den Erhalt der Beschäftigungserlaubnis für einen Ausländer in der Ukraine benötigten Dokumente:

-Antrag;

-Kopie der Bildungsabschlüsse oder Qualifikationsnachweise des Ausländers;

-Kopie der Passseiten des Ausländers mit persönlichen Daten zusammen mit einer Übersetzung ins Ukrainische und gesetzlich konform beglaubigt;

-zwei Farbfotos des Ausländers (Größe 3,5 x 4,5 cm;)

-ein von einer Gesundheitseinrichtung ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass die Person nicht an chronischem Alkoholismus, Substanzabhängigkeit, Drogenabhängigkeit oder anderen ansteckenden Krankheiten leidet, deren Liste vom Gesundheitsministerium der Ukraine genehmigt wurde;

-eine Bescheinigung, gestempelt und unterschrieben vom Arbeitgeber, die bestätigt, dass die Position, die der Ausländer besetzen wird, nicht an die ukrainische Staatsbürgerschaft gebunden ist und keinen autorisierten Zugang zu Staatsgeheimnissen erfordert;

-Bescheinigung des Innenministeriums über den Aufenthalt des Ausländers (wenn sich der Ausländer während der Bearbeitung der Arbeitserlaubnis auf dem Territorium der Ukraine befindet);

-Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, dass gegen den ausländischen Staatsbürger kein Strafverfahren läuft und er keine Strafe für ein Verbrechen verbüßt (wenn sich der Ausländer während der Bearbeitung der Arbeitserlaubnis außerhalb des Territoriums der Ukraine befindet);

Innerhalb von sieben Arbeitstagen entscheidet das territoriale Organ über die Erteilung der Arbeitserlaubnis. Danach muss der Arbeitgeber dem territorialen Organ den Arbeitsvertrag mit dem Ausländer zusenden. Dies wird der letzte Schritt im Verfahren zum Erhalt der Arbeitserlaubnis sein.
Die Arbeitserlaubnis ist für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gültig und kann unbegrenzt oft um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Der Erhalt der Arbeitserlaubnis ist die Grundlage für den Erhalt eines Visums des entsprechenden Typs für einen Ausländer, den Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt und die Registrierung des vorübergehenden Wohnsitzes.

Wir leben im Zeitalter der Spezialisierung. Da sich die Zeiten geändert haben, kann kein Anwalt alle Bereiche und Komplexitäten des Rechts vollständig überblicken. Deshalb besteht unser Team aus den besten juristischen Köpfen, von denen jeder sein eigenes Fachgebiet hat.

Unsere Kanzlei ist zudem einzigartig, denn obwohl wir alle in verschiedenen Bereichen des Rechts spezialisiert sind, ermöglicht uns die Größe unseres Teams, nahezu zu jedem rechtlichen Aspekt qualifizierte Beratung anzubieten.

Wir verstehen die Bedeutung von Kommunikation und Transparenz zwischen Anwalt und Mandant. Auch wenn wir wöchentlich telefonisch mit Ihnen sprechen möchten, wäre dies weder praktikabel noch produktiv. Rechtliche Angelegenheiten erstrecken sich oft über längere Zeiträume. Für Sie mag es häufig so wirken, als sei lange nichts geschehen, doch tatsächlich wird im Hintergrund intensiv gearbeitet, damit am Tag der Bearbeitung Ihres Anliegens nichts übersehen wird.

Um die Kosten für Rechtsdienstleistungen gering zu halten und gleichzeitig die Kommunikation zu maximieren, werden wir Sie stets informieren, sobald etwas Wichtiges geschieht, und Ihre Fragen innerhalb angemessener Zeit beantworten. Darüber hinaus werden wir Sie benachrichtigen, wenn Ihre Anwesenheit erforderlich ist, sei es in unserem Büro oder vor Gericht.

Wir sind an Ihren Fragen interessiert und möchten, dass Sie diese stellen. Manchmal müssen wir das Büro für mehrere Tage verlassen. Wenn wir im Büro sind, treffen wir uns mit Mandanten, führen Recherchen durch, prüfen Dokumente oder bereiten Verträge, Schriftsätze oder Klageschriften vor.

Für die effizienteste und schnellste Antwort kontaktieren Sie bitte einen unserer Rechtsassistenten, da diese über Kenntnisse in allen Aspekten Ihres Falls verfügen. Sollte der Assistent Ihre Frage nicht beantworten können, wird alles unternommen, um eine Antwort für Sie zu erhalten oder dafür zu sorgen, dass Ihr Anwalt Sie so schnell wie möglich kontaktiert, da wir Ihre Anliegen und Fragen verstehen.

Am wichtigsten ist: Hinterlassen Sie eine Nachricht, damit wir Ihr Anliegen im Voraus kennen. Wenn Sie dies tun, werden wir stets versuchen, Ihnen eine Antwort zu geben, selbst wenn Ihr Anwalt nicht im Büro ist, wenn Sie anrufen.

Ein Anruf in unserem Büro wird Sie an die Person weiterleiten, die Ihre Frage am besten beantworten kann. Denken Sie daran: Keine Fragen zu Ihren Rechten, Pflichten oder Verantwortlichkeiten sollten unbeantwortet bleiben, nur weil Sie nicht wussten, welchen Spezialisten Sie kontaktieren sollten.

Die Gebühren für diese unterschiedlichen Angelegenheiten werden gemäß unserer üblichen Praxis berechnet.

Alle Bürobesuche erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Wir empfehlen allen unseren Mandanten, Termine während der regulären Geschäftszeiten (9:00–18:00 Uhr) zu vereinbaren. Von Zeit zu Zeit können Sie ein Treffen am Abend anfragen, falls die Angelegenheit nicht warten kann.

Obwohl wir diese „Sondertermine“ nicht ausdrücklich fördern, können wir sie bei Bedarf arrangieren. Sollte ein Treffen am Abend erforderlich sein, behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag zu unserer regulären Gebühr zu erheben. Über die Entscheidung bezüglich des Zuschlags werden Sie im Voraus informiert.

Da „Sondertermine“ mit höheren Kosten verbunden sein können, bitten wir Sie, diese nach Möglichkeit zu vermeiden.

Nach der Ankunft in der Ukraine muss ein Ausländer, der ein langfristiges Visum erhalten hat, innerhalb von fünf Arbeitstagen bei der Staatlichen Migrationsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Reisepass des Ausländers oder ein Dokument, das die Person ohne Staatsangehörigkeit identifiziert (wird nach Einreichung zurückgegeben), sowie eine Kopie davon,

  2. Ukrainische Übersetzung des Reisepasses oder des Dokuments, das die Person ohne Staatsangehörigkeit identifiziert, mit beglaubigten persönlichen Daten gemäß Gesetz,

  3. Eine Kopie der Entscheidung über die Erteilung der Einwanderungsgenehmigung,

  4. Zahlungsbeleg der staatlichen Gebühr oder ein Dokument, das die Berechtigung zu deren Befreiung bestätigt,

  5. Vier Passfotos des Ausländers bzw. Staatenlosen in der Größe 3,5 x 4,5 cm (matt),

  6. Eine Kopie der vom Finanzamt ausgestellten Steueridentifikationsnummer (falls vorhanden).

Die Daueraufenthaltsgenehmigung ist ein Dokument, das die Identität eines Ausländers oder Staatenlosen bestätigt und das Recht auf ständigen Aufenthalt in der Ukraine bescheinigt (Absatz 17 Teil 1 Artikel 1 des Gesetzes der Ukraine „Über den rechtlichen Status von Ausländern und Staatenlosen“). Die Daueraufenthaltsgenehmigung wird innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags ausgestellt und ermöglicht dem Ausländer, während der Gültigkeit des Visums dauerhaft in der Ukraine zu bleiben, ohne den Aufenthalt verlängern zu müssen.

Wenn ein Ausländer beabsichtigt, auf dem Gebiet der Ukraine zu arbeiten und ein offizielles Gehalt zu beziehen, muss er/sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, die auch die Möglichkeit eines langfristigen Visums eröffnet (von den zuständigen ukrainischen Behörden in der vorgeschriebenen Form für Ausländer und Staatenlose ausgestellt). Die entsprechende Erlaubnis wird vom Staatlichen Arbeitsamt des Ministeriums für Arbeit (im Folgenden „Staatliches Arbeitsamt“) oder von den zuständigen Arbeitsämtern der Autonomen Republik Krim sowie der Städte Kiew und Sewastopol ausgestellt, um Ausländern die Arbeit für Unternehmen, Institutionen und Organisationen zu ermöglichen, die den Ausländer eingeladen haben, eine bestimmte Position (gemäß Beruf) auszuüben, gemäß der Verordnung über die Erteilung, Verlängerung und Aufhebung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer und Staatenlose in der Ukraine, genehmigt durch die Resolution Nr. 322 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 8. April 2009 (im Folgenden „Verordnung Nr. 322“).

Gemäß Verordnung Nr. 322 wird eine Arbeitserlaubnis an Ausländer und Staatenlose erteilt, die in der Ukraine arbeiten möchten, sofern keine Arbeitnehmer verfügbar sind, die diese spezifische Arbeit in der Ukraine oder der jeweiligen Region ausführen können, oder es genügend Gründe für die Notwendigkeit der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte gibt. Internationale Abkommen zwischen der Ukraine und bestimmten Staaten können weitere Regelungen zur Beschäftigung von Ausländern festlegen. Diese Verordnung und ihre Anforderungen gelten auch für Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Ukraine entsandt wurden, um Arbeiten im Rahmen von Verträgen zwischen ukrainischen und ausländischen Unternehmen, Privatpersonen und juristischen Personen zu leisten.

Nur Zahler von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen an den Allgemeinen Obligatorischen Staatlichen Sozialversicherungsfonds der Ukraine, die in den lokalen Arbeitsämtern registriert sind, dürfen Ausländer beschäftigen.

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, reicht der Arbeitgeber die folgenden Unterlagen beim zuständigen Arbeitsamt ein:

  • Schriftlicher Antrag

  • 2 Farbpassfotos, Größe 3,5 x 4,5 cm

  • Begründung für die Notwendigkeit der Beschäftigung von Ausländern und die Möglichkeit, die erforderlichen Bedingungen für Aufenthalt und Tätigkeit zu gewährleisten

  • Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags, beglaubigt durch den Arbeitgeber

  • Kopie der Satzung des Arbeitgebers, ordnungsgemäß notariell beglaubigt

  • Bescheinigung des Arbeitsamts über die Schuldenfreiheit des Arbeitgebers gegenüber dem Fonds

  • Dokument (Beschluss, Auszug aus Protokoll, Vollmacht usw.), das die Vertretungsberechtigung eines Bevollmächtigten des Arbeitgebers vor dem Arbeitsamt bestätigt

  • Kopien der Bildungs- oder Qualifikationsnachweise der Ausländer

  • Schriftliche Erklärung (gestempelt und autorisiert durch den Mitarbeiter oder, falls vorhanden, durch eine geheime Einrichtung, ebenfalls vom Leiter unterschrieben), dass die Position keine Zugangsberechtigung zu nationalen Sicherheitsinformationen erfordert

  • Bescheinigung der staatlichen Steuerbehörde über die Zahlung von Steuern und Abgaben durch den Arbeitgeber

  • Schriftliche Erklärung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über die strafrechtliche Vergangenheit des Ausländers

  • Kopien der Passseiten mit Identifikationsinformationen

  • Auszug aus dem Einheitlichen Staatlichen Register juristischer Personen und Privatunternehmer

  • Zahlungsbeleg für die Bearbeitung des Antrags

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich für Ausländer mit ständigem Aufenthalt in der Ukraine sowie für andere Ausländer in den durch Gesetz und internationale Abkommen vorgesehenen Fällen (z. B. Beschäftigung eines Ausländers durch einen Investor gemäß Produktionsbeteiligungsvertrag). Außerdem können internationale Abkommen andere Verfahren für die Beschäftigung von Familienangehörigen von Mitarbeitern diplomatischer und konsularischer Vertretungen festlegen.

Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel für maximal ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden. Dazu muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Erlaubnis das zuständige Arbeitsamt kontaktieren. Für zwei Kategorien von ausländischen Arbeitnehmern – unternehmensinterne Entsandte (Führungskräfte, Manager, Experten) und Personen, die „Dienstleistungen erbringen, ohne kommerziell in der Ukraine präsent zu sein“ – wird die Arbeitserlaubnis für die gesamte Dauer der Beschäftigung in der Ukraine erteilt. Hierfür muss der Arbeitnehmer dem Arbeitsamt die zuvor genannten Dokumente vorlegen (mit Ausnahme der Vertretungsnachweise und der Erklärung zur Sicherheitsfreigabe) sowie die schriftliche Entscheidung des ausländischen Arbeitgebers über die Entsendung nach Ukraine und die Kopie des entsprechenden Arbeitsvertrags.

Alle von ausländischen Behörden ausgestellten Dokumente, die in einer Fremdsprache vorliegen (wie in den Absätzen 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 322 angegeben), müssen ins Ukrainische übersetzt, nach den Gesetzen des ausstellenden Landes beglaubigt und vom ukrainischen Außenministerium legalisiert werden, sofern nicht durch internationale Abkommen der Ukraine anders geregelt.

Der Hinweis über die Arbeitserlaubnis wird im nationalen Pass des Ausländers vermerkt, während die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis durch die Staatsbehörde erfolgt.

Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung, mehrere Arbeitserlaubnisse für Teilzeitbeschäftigte auszustellen. Um in Übereinstimmung mit den ukrainischen Verfahren arbeiten zu dürfen, benötigt ein Ausländer eine Bescheinigung über den ständigen Aufenthalt in der Ukraine. Diese berechtigt zur Beschäftigung bei zwei oder mehr Unternehmen ohne weitere Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Unternehmer sowie für Ausländer, die auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge beschäftigt sind, nach geltendem Recht nicht vorgesehen ist.

Die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt ermöglicht es einem ausländischen Staatsbürger, sich für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Ukraine aufzuhalten (ein Jahr mit möglicher Verlängerung). Die Gründe für den Erhalt einer Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt können unterschiedlich sein, was die Liste der erforderlichen Dokumente bestimmt.
Die Gründe für den Erhalt einer Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine sind:
– Zum Zweck der Beschäftigung; Zur Teilnahme an internationalen Projekten der technischen Hilfe; Auf Einladung religiöser Organisationen; Zur Teilnahme an Zweigstellen, Repräsentanzen und anderen Struktureinheiten öffentlicher (nicht-staatlicher) Organisationen ausländischer Länder; Zur Arbeit in Niederlassungen ausländischer Unternehmen in der Ukraine, die in festgelegter Ordnung registriert sind; Zur Arbeit in Zweigstellen oder Repräsentanzen ausländischer Banken, die in festgelegter Ordnung registriert sind; Zur Durchführung kultureller, wissenschaftlicher, pädagogischer Tätigkeiten auf der Grundlage und in der Weise, die durch internationale Verträge der Ukraine oder Sonderprogramme vorgeschrieben ist; Für Korrespondenten oder Vertreter ausländischer Massenmedien; Zum Studium; Zum Zweck der Familienzusammenführung mit Personen, die Staatsbürger der Ukraine sind
Um eine Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt zu erhalten, muss man sich an die territoriale Abteilung der Staatlichen Migrationsdienststelle der Ukraine wenden (abhängig von der Adresse der Registrierung des Ausländers). ! Achten Sie auf die zwingende Anwesenheit des ausländischen Staatsbürgers bei der Einreichung der Dokumente bei der territorialen Abteilung der Staatlichen Migrationsdienststelle der Ukraine und beim Erhalt der Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die Liste der für die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt erforderlichen Dokumente: (Es handelt sich um eine allgemeine Liste der Dokumente für die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt, wenn der Grund eine Arbeitserlaubnis ist. Die Liste sollte bei der Vorbereitung der Dokumente präzisiert werden)
1. Antrag in festgelegter Form; Kopie des Passes (mit persönlichen Daten, D-Visum, Einreisevermerk in die Ukraine) des Ausländers mit Übersetzung ins Ukrainische; Kopie der Arbeitserlaubnis; Kopie der Steuernummer des Ausländers, ausgestellt in der Ukraine. 4 farbige Fotos (3×4) auf mattem Papier. Kopie eines Dokuments, das die Zahlung bestätigt. Pass des ausländischen Staatsbürgers (Original). Vollmacht. Krankenversicherung Anmeldebestätigung der einladenden Partei Garantiebrief
Was ist bei der Einreichung von Dokumenten für die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt zu beachten:
-Die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt ist ein Jahr gültig und kann unbegrenzt oft verlängert werden, wenn der Grund für die Erlaubnis weiterhin besteht. -Die Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt wird innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente ausgestellt. Ø Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt ist die Registrierung des Wohnsitzes des Ausländers in der Ukraine obligatorisch. -Wenn die Erlaubnis abläuft, ohne verlängert zu werden, ist der ausländische Staatsbürger innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Erlaubnis von der Registrierung abzumelden.
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